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   LAG Sachsen, 13.08.1993 - 3 TaBV 2/93   

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https://dejure.org/1993,5557
LAG Sachsen, 13.08.1993 - 3 TaBV 2/93 (https://dejure.org/1993,5557)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.1993 - 3 TaBV 2/93 (https://dejure.org/1993,5557)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 1993 - 3 TaBV 2/93 (https://dejure.org/1993,5557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung einer personenbezogenen Stelle; Innerbetriebliche Ausschreibung ; Betriebsrat; Betrieblicher Arbeitsmarkt; Personenbezogenheit eines Arbeitsplatzes ; Transparenz betrieblicher Vorgänge; Zustimmungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 93

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.01.1979 - 1 ABR 78/76

    Verlangen des Betriebsrats - Besetzung von Arbeitsplätzen - Innerbetriebliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 13.08.1993 - 3 TaBV 2/93
    1. mag seine Erwägungen zur Schaffung und Besetzung des vorgesehenen Arbeitsplatzes in der Abteilung Organisation im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG einbringen; dort haben sie Platz und Gewicht (siehe schon zur vergleichbaren Problematik der Besetzung tendenzbezogener Arbeitsplätze BAG vom 30.01.1979 - 1 ABR 78/76 - in EZA Nr. 20 zu § 118 BetrVG ).
  • ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06

    Zustimmungsersetzung zu Versetzung und Umgruppierung

    Mit den eindeutigen Regelungen der §§ 93, 99 BetrVG und ihrem Sinn verträgt es sich nicht, wenn unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitgeber gestattet sein soll, der Ausschreibungsverpflichtung nicht genügen zu brauchen (ebenso LAG Hessen, 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP-Nr. 7 zu § 93 BetrVG 1972; Sächs. LAG, 13. August 1993 - 3 TaBV 2/93 - juris).

    Der Sinn des § 93 BetrVG liegt nicht nur in der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarkts, sondern auch in der Schaffung von Transparenz betrieblicher Vorgänge (BAG, 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - a.a.O.; LAG Sachsen, 13. August 1993 - 3 TaBV 2/93 - a.a.O.).

  • LAG München, 28.09.2011 - 10 TaBV 19/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung - Nachholung unterbliebener

    Die Verpflichtung zur Stellenausschreibung entfällt damit gerade weder, wenn ein Erfolg nicht zu erwarten ist (vgl. LAG Hessen AP Nr. 7 zu § 93 BetrVG 1972; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 93 Rz. 3), noch wenn ein Arbeitsplatz nur für einen bestimmten Arbeitnehmer geschaffen werden soll (vgl. LAG Chemnitz AuA 1994, 26; Fitting a. a. O. § 93 Rz. 5).
  • ArbG Darmstadt, 08.05.2012 - 3 BV 2/12
    Die Erwägungen des Arbeitgebers zur Personenbezogenheit des zu besetzenden Arbeitsplatzes gehören dagegen in die Erörterungen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 99 BetrVG (vgl. Sächs. LAG, Beschluss vom 13.8.1993, 3 TaBV 2/93, AuA 1994, 26).
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